Global Organic Textile Standard (GOTS)

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Global Organic Textile Standard (GOTS)

Dieser Standard dient zur Kennzeichnung von Produkten, die aus Biobaumwolle hergestellt werden. Es regelt die gesamte textile Wertschöpfungskette vom Anbau bis zum fertigen Produkt. Sämtliche Verarbeitungsstufen werden unabhängig zertifiziert,

dazu gehören jährliche Betriebsinspektionen – dies garantiert ein hohes Mass an Glaubwürdigkeit. Das Chemikalienmanagement ist sehr streng. Gots umfasst neben den Umwelttechnischen Kriterien auch Sozialkriterien.

Die wichtigsten Kriterien für die Textilproduktion sind:

Umweltkriterien

  • In allen Verarbeitungsstufen müssen Produkte aus biologisch erzeugten Fasern von Produkten aus konventionellen Fasern getrennt und klar identifiziert sein.
  • Alle chemischen Zusätze (z.B. Farbstoffe, Hilfsmittel und Prozesschemikalien) müssen vor dem Einsatz geprüft werden und die Grundanforderungen bezüglich Toxizität und biologischer Abbaubarkeit/Eliminierbarkeit erfüllen.
  • Verbot problematischer Zusätze, wie z. B. toxische Schwermetalle, Formaldehyd, aromatische Lösungsmittel, genetisch veränderte Organismen (GVO) und deren Enzyme.
  • Die Verwendung synthetischer Schlichtemittel ist beschränkt; Öle für Strick- und Webmaschinen dürfen keine Schwermetalle enthalten.
  • Bleichmittel müssen auf Sauerstoff basieren (keine Chlorbleiche)
  • Azofarbstoffe, die karzinogene Aminverbindungen freisetzen, sind verboten.
  • Ätzdruckverfahren, die aromatische Lösungsmittelenthalten und Plastisol-Druckverfahren, die Phthalate und PVC verwenden, sind verboten.
  • Es gelten Beschränkungen für Accessoires (z.B. Ausschluss von PVC, Nickel oder Chrom)
  • Alle Betriebe müssen über ein eigenes Umweltschutzprogramm mit Zielvorgaben und -verfahren verfügen, um Abfälle und Abwässser zu minimieren.
  • Nassveredlungsbetriebe müssen vollständige Protokolle über die eingesetzten Chemikalien, den Energie- und Wasserverbrauch sowie die Abwasseraufbereitung einschliesslich Klärschlammentsorgung führen. Das Abwasser aller Nassveredlungsbetriebe muss in einer zweckdienlichen Abwasserkläranlage aufbereitet werden.
  • Das Verpackungsmaterial darf kein PVC enthalten. Alle aus Papier oder Pappe bestehenden Verpackungsmaterialien, Hängeetiketten, Banderolen, etc. müssen entweder gemäss FSC oder PEFC zertifiziert oder recycelt sein.

Kriterien für technische Qualität und Humantoxizität

  • Technischen Qualitätsanforderungen, wie z.B. Reib-, Schweiss-, Licht- und Waschechtheit sowie Einlaufwerte müssen erfüllt werden.
  • Rohstoffe, Zwischenprodukte, fertige Textilprodukte sowie Zutaten und Accessoires müssen strenge Grenzwerte im Hinblick auf unerwünschte Rückstände einhalten.

Soziale Kriterien

Alle Verarbeiter und Hersteller müssen soziale Kriterien auf der Grundlage der Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) erfüllen. Sie müssen in diesem Zusammenhang über ein Soziales Managementsystem verfügen, das die Einhaltung der sozialen Kriterien sicherstellt. Die nachfolgend aufgeführten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) dienen als Grundlage für die angemessene Umsetzung und Beurteilung der jeweiligen Sozialkriterien.

  • Freie Wahl der Beschäftigung
  • Die Arbeitsbedingungen sind sicher und hygienisch
  • Verbot von Kinderarbeit
  • Mindestlohn
  • Keine übermässige Arbeitszeit
  • Keine Diskriminierung
  • Reguläre Beschäftigung
  • Verbot von grober oder inhumaner Behandlung

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